Hausordnung für den
Aufblasbaren Wasserpark
Die Nutzung des aufblasbaren Wasserparks setzt die Akzeptanz dieser Hausordnung voraus.
§1. Allgemeine Bestimmungen
- Der aufblasbare Wasserpark ist eine Freizeitanlage, die ausschließlich für Gäste des Amber Park Spa, Olivina Park und der Zatoka Kulinarna bestimmt ist und gemäß den vom Betreiber festgelegten Regeln genutzt werden darf.
- Die Anlage darf ausschließlich während der Betriebszeiten genutzt werden.
- Die Nutzung des Wasserparks erfolgt auf eigene Gefahr und unter Einhaltung aller Sicherheitsregeln.
- Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Anlage vorübergehend zu schließen aus folgenden Gründen:
- Gewitter,
- starker Wind,
- starker Niederschlag,
- technische Störung,
- Wartungsarbeiten,
- sonstige Umstände, die die Sicherheit der Nutzer gefährden könnten.
- Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Betrieb des Wasserparks vorübergehend oder sofort einzustellen, die Anzahl der gleichzeitigen Nutzer zu begrenzen oder die Anlage ohne Vorankündigung zu schließen, wenn dies aus Gründen der Nutzersicherheit, der Witterungsverhältnisse, des technischen Zustands der Geräte oder anderer vom Betreiber unabhängiger Umstände erforderlich ist.
- Die Anzahl der gleichzeitig den Wasserpark nutzenden Personen darf die vom Gerätehersteller und vom Betreiber festgelegten Kapazitätsgrenzen nicht überschreiten. Das Personal ist berechtigt, den Zutritt zu verweigern oder die Nutzung der Anlage vorübergehend zu unterbrechen.
§2. Nutzungsbestimmungen
- Kinder und Minderjährige dürfen den Wasserpark ausschließlich unter der ständigen und unmittelbaren Aufsicht eines Elternteils oder einer volljährigen Begleitperson nutzen.
- Der Elternteil oder die Begleitperson trägt die volle Verantwortung für die Sicherheit des Kindes sowie für alle durch das Kind verursachten Schäden.
- Die Begleitperson ist verpflichtet, das Kind jederzeit zu beobachten und sich an einem Ort aufzuhalten, von dem aus sie unverzüglich eingreifen kann.
- Die Anlage darf ausschließlich von Personen ohne gesundheitliche Gegenanzeigen genutzt werden.
- Personen unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder sonstigen Substanzen, die die psychophysische Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, ist die Nutzung des Wasserparks untersagt.
- Folgende Personen dürfen den Wasserpark nicht nutzen:
- Personen mit offenen Wunden,
- Personen mit ansteckenden Krankheiten,
- Personen mit ärztlichen Gegenanzeigen gegen körperliche Belastung,
- Personen in einem Zustand, der eine Gefahr für sie selbst oder andere Nutzer darstellen könnte.
- Die Nutzer sind verpflichtet, den Anweisungen des Personals sowie den an der Anlage angebrachten Hinweisen und Beschilderungen Folge zu leisten.
- Erteilt das Personal die Anweisung, die Anlage zu verlassen, ist der Nutzer verpflichtet, dieser Anweisung unverzüglich nachzukommen.
§3. Sicherheitsvorschriften
Bei der Nutzung des Wasserparks ist Folgendes strikt untersagt:
- Schubsen, Zerren und das absichtliche Zu-Fall-Bringen anderer Nutzer,
- auf andere Personen zu springen,
- gefährliche Sprünge und Akrobatik,
- Klettern an Elementen, die nicht dafür vorgesehen sind,
- das Mitbringen von scharfen, gläsernen oder sonstigen gefährlichen Gegenständen,
- die Nutzung der Anlage mit Brille, Schmuck, Uhren oder mit Gegenständen, die Verletzungen oder Schäden an der Infrastruktur verursachen könnten,
- Essen, Trinken und Kaugummikauen,
- das Berühren von Stromversorgungsgeräten und Gebläsen,
- die Nutzung der Anlage entgegen ihrem bestimmungsgemäßen Zweck,
- die Nutzung der Geräte mit Schuhwerk, sofern die Herstelleranleitung nichts anderes vorschreibt,
- die Verwendung von Mobiltelefonen, Fotoapparaten oder anderen elektronischen Geräten während der Nutzung der Anlage,
- das Mitführen von Gegenständen, die aus Taschen fallen oder andere Nutzer verletzen könnten.
§4. Pflichten der Nutzer
- Jeder Nutzer ist zur besonderen Vorsicht verpflichtet.
- Den Anweisungen der Mitarbeiter der Einrichtung ist unbedingt Folge zu leisten.
- Schäden an der Infrastruktur oder Sicherheitsgefährdungen sind dem Personal unverzüglich nach deren Entdeckung zu melden.
§5. Haftung
- Amber Park Spa haftet nicht für Unfälle, die auf die Nichteinhaltung dieser Hausordnung oder auf eine unsachgemäße Nutzung der Infrastruktur zurückzuführen sind.
- Personen, die gegen diese Hausordnung verstoßen, können ohne Anspruch auf Kostenerstattung oder Entschädigung vom Gelände der Anlage verwiesen werden.
- Eltern oder Erziehungsberechtigte haften für Schäden, die durch Minderjährige verursacht werden.
- Volljährige Nutzer tragen die volle rechtliche und finanzielle Verantwortung für Schäden, die sie selbst verursacht haben.
- Im Falle einer Beschädigung der Infrastruktur, der Geräte oder der Ausstattung des Wasserparks ist der Verursacher – oder sein Elternteil bzw. seine Begleitperson – verpflichtet, die vollständigen Kosten für die Reparatur, Wiederherstellung oder den Ersatz des beschädigten Eigentums zu tragen.
- Amber Park Spa behält sich das Recht vor, Schadensersatz nach den Bestimmungen des polnischen Zivilgesetzbuches geltend zu machen.
- Jeder Nutzer ist verpflichtet, dem Personal unverzüglich jeden festgestellten Schaden an Geräten oder der Infrastruktur sowie jeden Unfall oder jede Verletzung zu melden, die sich während der Nutzung der Anlage ereignet hat.
§6. Schlussbestimmungen
- Das Betreten des Wasserpark-Geländes gilt als Akzeptanz dieser Hausordnung.
- Diese Hausordnung gilt für alle Personen, die die Anlage nutzen sowie für alle Personen, die sich auf dem Gelände aufhalten.
- Für nicht geregelte Sachverhalte gilt das polnische Recht.
- Streitigkeiten, die sich aus der Nutzung der Anlage ergeben, werden durch das für Amber Park Spa zuständige Gericht in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften entschieden.
Hausordnung für den
Freizeitbereich
Gilt für den Bereich mit folgenden Einrichtungen:
- Aufblasbarer Wasserpark,
- aufblasbare Hüpfburgen,
- Spielplatz,
- Trampolin,
- Fußballplatz,
- Beachvolleyball-Feld,
- Badminton-Feld.
Das Betreten des Freizeitbereichs setzt die Akzeptanz dieser Hausordnung voraus.
§1. Allgemeine Bestimmungen
- Der Freizeitbereich ist ausschließlich für Gäste des Amber Park Spa, Olivina Park und der Zatoka Kulinarna bestimmt und darf gemäß den in der Einrichtung geltenden Regeln genutzt werden.
- Die Nutzung der Attraktionen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Kinder dürfen sich im Bereich ausschließlich unter der ständigen Aufsicht eines Elternteils oder einer volljährigen Begleitperson aufhalten.
- Eltern und Erziehungsberechtigte tragen die volle Verantwortung für das Verhalten der Kinder.
§2. Nutzungsbestimmungen
Im gesamten Bereich ist Folgendes untersagt:
- Beschädigung von Geräten und Infrastruktur,
- Nutzung der Attraktionen entgegen ihrem bestimmungsgemäßen Zweck,
- Alkoholkonsum sowie das Aufhalten unter Alkoholeinfluss,
- Konsum von Betäubungsmitteln,
- Mitbringen von gefährlichen Gegenständen,
- Verhaltensweisen, die die Sicherheit anderer Personen gefährden,
- Vermüllung des Geländes,
- Mitbringen von Tieren auf die Freizeitgeräte.
§3. Haftung
- Jeder Nutzer ist verpflichtet, die Geräte bestimmungsgemäß zu verwenden.
- Volljährige Nutzer tragen die volle rechtliche und finanzielle Verantwortung für Schäden, die sie selbst verursacht haben.
- Eltern oder Erziehungsberechtigte haften für Schäden, die durch Minderjährige verursacht werden.
- Im Falle einer Beschädigung von Geräten, Infrastruktur oder Ausstattung ist der Verursacher verpflichtet, die vollständigen Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des beschädigten Eigentums zu tragen.
- Amber Park Spa hat das Recht, Schadensersatz nach den Bestimmungen des polnischen Zivilgesetzbuches geltend zu machen.
§4. Pflichten der Nutzer
- Den Anweisungen der Mitarbeiter der Einrichtung ist stets Folge zu leisten.
- Schäden an Geräten sind dem Personal unverzüglich nach deren Entdeckung zu melden.
- Personen, die gegen diese Hausordnung verstoßen, können aus dem Freizeitbereich verwiesen werden.
§5. Schlussbestimmungen
- Diese Hausordnung gilt für alle Personen, die die Attraktionen nutzen sowie für alle Personen, die sich im Freizeitbereich aufhalten.
- Das Betreten des Geländes gilt als Akzeptanz dieser Hausordnung.
- Für nicht geregelte Sachverhalte gilt das polnische Recht.
- Streitigkeiten, die sich aus der Nutzung des Freizeitbereichs ergeben, werden durch das für Amber Park Spa zuständige Gericht in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften entschieden.












